Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 04.08.1992 - Ws 58/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 172 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO
Zur Verletzteneigenschaft eines Antragsstellers im Klagerzwingungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage, der im maßgeblichen Rechtsstreit nicht Beteiligter war; Erforderlichkeit der Angabe des Zeitpunkts des Erwerb des vermeintlich verletzten Schutzrechts (Patente ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zur Verletzteneigenschaft eines Antragsstellers im Klagerzwingungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage, der im maßgeblichen Rechtsstreit nicht Beteiligter war; Erforderlichkeit der Angabe des Zeitpunkts des Erwerb des vermeintlich verletzten Schutzrechts (Patente ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 06.09.1985 - 1 Ws 572/85
Pflichtverteidiger; Wahlverteidiger; Beschwerderecht
Auszug aus OLG Braunschweig, 04.08.1992 - Ws 58/92
Auch nach der vom Senat vertretenen Auffassung, nach der an die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 172 Abs. 3 S. 1 StPO weniger strenge Anforderungen zu stellen sind als von einem Teil der Rechtsprechung vertreten (…vgl. hierzu Rieß a.a.O., Rdnr. 144), ist es unerläßlich, daß sich aus dem Antrag in tatsächlicher Hinsicht ergeben muß, daß der Antragsteller Verletzter ist (OLG Düsseldorf AnwBl 1986, 156;… Rieß a.a.O., Rdnr. 143, 145). - OLG Stuttgart, 17.01.1986 - 1 Ws 371/85
Auszug aus OLG Braunschweig, 04.08.1992 - Ws 58/92
Der nachträgliche Erwerb eines Vermögensgegenstandes vermag nicht rückwirkend die Verletzteneigenschaft zu begründen (vgl. OLG Stuttgart NJW 1986, 3153 [OLG Stuttgart 17.01.1986 - 1 Ws 371/85] ; OLG Karlsruhe Justiz 1985, 361). - OLG Karlsruhe, 06.05.1985 - 1 Ws 82/85
Anforderungen an die Zulässigkeit eines Antrags auf Klageerzwingung; Definition …
Auszug aus OLG Braunschweig, 04.08.1992 - Ws 58/92
Der nachträgliche Erwerb eines Vermögensgegenstandes vermag nicht rückwirkend die Verletzteneigenschaft zu begründen (vgl. OLG Stuttgart NJW 1986, 3153 [OLG Stuttgart 17.01.1986 - 1 Ws 371/85] ; OLG Karlsruhe Justiz 1985, 361).
- OLG Karlsruhe, 01.07.2019 - 2 Ws 23/19
Klageerzwingungsantrag: Verletzteneigenschaft eines GmbH-Gesellschafters; …
Deren Gesellschafter hingegen werden, auch wenn die in der Gesellschaft verkörperten Teilhabe und Eigentumsrechte letztlich ihnen zugute kommen, gerade wegen der eigenständigen Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft als von den vermögensschädigenden Handlungen nur mittelbar betroffen und daher nicht als Verletzte im Sinne von § 172 StPO angesehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.04.2010 - 2 Ws 147/08, juris Rn. 44 unter Hinweis auf das konzernrechtliche Trennungsprinzip; OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2007 - 1 Ws 33/07, juris Rn. 6 ff.; im Grundsatz ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.12.2000 - 1 Ws 222/00, juris Rn. 9 ff.; die Verletzteneigenschaft des Kleinaktionärs einer AG ebenfalls ablehnend OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.09.1992 - Ws 48/91, wistra 1993, 31 ff.; in diese Richtung auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 04.08.1992 - Ws 58/92, juris Rn. 3; KK-StPO/Moldenhauer a.a.O., § 172 Rn. 27; ähnl.